31 Januar 2006

Elektronische Post

Aus einer Hausmitteilung:

"Eingehende elektronische Post ist unverzüglich zu lesen. Um dies zu gewährleisten, ist der Arbeitsplatzrechner arbeitstäglich in Betrieb zu nehmen."

"Eingehende Nachrichten sind auf Unversertheit und Ursprung zu überprüfen. Bedenken sind zunächst durch geeignete Maßnahmen (Anruf beim Absender etc.) auszuräumen."

"Bei ausgehender Post ist in der E-Mail-Maske als Betreff ausschießlich der im zu versendenden Schriftgut angegebene Betreff zu verwenden."

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1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

"Guten Tag Herr Rummenigge, meine Verehrung Herr Beckenbauer. Stimmt es, was in Ihrem Bayern-Newsletter steht, kommt der wirklich von Ihnen? Ballack geht zu Real Kauf?"