04 April 2007

Störung

Auch die Behörde hat die Möglichkeiten der modernen Kommunikation entdeckt. Wie jedoch der E-Mail Verkehr in der Realität aussieht, zeigt die nachfolgende Mitteilung an die Bediensteten:

"Im vergangenen Monat sind auf Beschluss der Behördenleitung umfangreiche Änderungen am E-Mail-System vorgenommen worden. Diese dienten der Umstellung der teilweise noch verwendeten E-Mail-Domäne behoerde-xxx.de auf die neu zu verwendende E-Mail-Domain behoerde-yyy.de.

Nachdem nunmehr festgestellt werden musste, dass der Mailverkehr in allen betroffenen Behörden stark beeinträchtigt war (Mails sind nicht bzw. teilweise zugestellt worden), sind die vorgenommenen Änderungen nunmehr wieder rückgängig gemacht worden.

Für das Haus ergeben sich leider nach wie vor Mail-Probleme, deren Ursache zurzeit nicht geklärt werden kann.

Sollten Sie E-Mails versenden wollen, verwenden Sie bitte ab jetzt – bis auf weiteres - jeweils die bisherige Adresse (aus den Outlook-Adressbüchern; diese enden auf behoerde-xxx.de) sowie zusätzlich jeweils (bitte manuell bei CC… eingeben) die Adresse mit der Endung
behoerde-yyy.de

Tests haben ergeben, dass zumindest die auf behoerde-xxx.de endende Mail den Empfänger erreicht; teilweise werden auch beide Mails zugestellt.

Teilweise erhalten Sie mehrere Unzustellbarkeitsnachrichten für eine E-Mail, obwohl die Mail u. U. dennoch ankommt.

Um jegliche Zweifel auszuräumen, empfehle ich – besonders bei dringenden und sehr wichtigen E-Mails – den beabsichtigten Empfänger telefonisch zu kontaktieren (ca. 15 Minuten nach Versand der betr. Mail), um sich den Empfang der E-Mail bestätigen zu lassen.

Die Behördenleitung sowie alle weiteren betroffenen Stellen arbeiten an der Lösung des Problems."

++Bitte sehen Sie von weiteren Nachfragen ab, der Beamte ist derzeit beschäftigt, eine E-Mail zu schreiben++

|MAHLZEIT|

2 Kommentare:

docmisburg hat gesagt…

Hier sind die Vorteile der modernen Kommunikation deutlich erkennbar.

Anonym hat gesagt…

Vorsichtshalber würde ich auch empfehlen, die Mail auszudrucken und dem Empfänger zu faxen und sicherheitshalber, falls das Faxgerät auch eine Fehlfunktion aufweist, mit der Behördenpost zu schicken. :-)