16 April 2007

Überprüfung

Folgende Mitteilung erging an alle Bediensteten:

"Nach den geltenden Unfallverhütungsvorschriften „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ ist die Dienststelle verpflichtet, die nicht ortsfesten Betriebsmittel, wie Tischleuchten, Schreibsysteme, Kaffeemaschine pp. zu überprüfen.

Ein Mitarbeiter der XXX GmbH –Überbetrieblicher Sicherheits-, Umwelttechnischer und Arbeitsmedizinischer Dienst- wird die Überprüfung durchführen.

Ich bitte, um Ihr Verständnis.
Ihr Personalbüro"

++Da zeigen wir doch gerne Verständnis und entfernen alle
nicht ortsfesten Betriebsmittel, die zur Grundausstattung des Beamten gehören!++

|MAHLZEIT|

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