12 April 2007

Werbungskosten

Die alljährliche Steuererklärung wurden den Kollegen vom Finanzamt übermittelt. Nach einem Hinweis eines befreundeten Bloggers -ein Finanzfuchs der freien Wirtschaft- wurde das neu angeschaffte Laptop anteilsmäßig als Werbungsausgabe angesetzt. Der "Finanzfuchs" empfahl weiterhin, zur Begründung dieser dienstlich veranlassten Ausgabe, auf den Beamtenblog und dessen Erstellung hinzuweisen, sowie eine Offline-Version per CD-ROM beizulegen.

Mehr denn je darf man deshalb auf den diesjähigen Steuerbescheid gespannt sein, insbesondere auf die Erläuterungstextbausteine!

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1 Kommentar:

docmisburg hat gesagt…

Der Beamtenblog dient ja eindeutig dazu, das Außenbild des Beamten in einem positiven Licht erscheinen zu lassen.

Insofern muss der Laptop als absetzungsfähig eingestuft werden, da hier positive PR-Arbeit geleistet wird und folglich das IT-Gerät für die Beamtentätigkeit unersetzbar ist.