10 Oktober 2006

Erektionsstörung

Neben anderen wichtigen Dingen fand sich nach Urlaubsrückkehr folgende -ebenfalls sehr wichtige- Entscheidung des Verwaltungsgerichts Göttingen (Az.: 3 A 58/05) auf dem Schreibtisch vor:

Beihilfe bei Erektionsstörung

Beamter erkämpft sich Zuzahlung vor Gericht

Beamten mit krankheitsbedingten Erektionsproblemen steht für die Behandlung Beihilfe des Arbeitgebers zu. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden. Der Betroffene hatte nach einer Operation an einer "erektilen Dysfunktion" gelitten. Sein Arzt verordnete ein Medikament, in dem die Beihilfestelle nur ein "Lifestyle-Präperat" sah und eine Zuzahlung ablehnte.

Glückwunsch. Der Kollege scheint ja ein echter Steher zu sein...

MAHLZEIT

Keine Kommentare: