"Nach den geltenden Unfallverhütungsvorschriften -Elektrische Anlagen und Betriebsmittel- ist die Dienststelle verpichtet, die nicht ortsfesten Betriebsmittel, wie Tischleuchten, Schreibsysteme, Kaffeemaschine pp. zu überprüfen.Für die Dienstgebäude erfolgt die Überprüfung am nächsten Donnerstag.Ein Mitarbeiter der XXX GmbH –Überbetrieblicher Sicherheits-, Umwelttechnischer und Arbeitsmedizinischer Dienst- wird die Überprüfung durchführen.Ich bitte, um Ihr Verständnis.Ihr Personalbüro"
Ist ein Beamter auch ein nicht ortsfestes Betriebsmittel?
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