01 Februar 2007

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Die Behörde erreichte ein Schreiben eines ++einheimischen++ Rechtsanwaltes, der seine neue -dienstlich sehr seriös klingende- E-Mail Adresse wie folgt mitteilte:

ra-kanzlei-anwaltsnameATfreenet.de

In Zeiten von automatisierten E-Mail Adressen-Sammlern mag die schreibweise noch nachvollziehbar sein. Allerdings erreichte der Schriftsatz die Behörde nicht per E-Mail elektronischer Post sondern per Briefpost!

Eine Antwort auf diesen Schriftsatz würde dann wohl wie folgt lauten:

Herrn RA XY
< >
Anlage: @@@

Sehr geehrter Herr XY,

die Anzeige Ihrer neuen E-Mail Adresse habe ich zur Kenntnis genommen. Um künftigen Schriftverkehr ordnungsgemäß zu führen, bitte ich um Verwendung der in der Anlage beigefügten Sonderzeichen.

Mit freundlichen Grüßen
*lol* *rofl*
Ihr Sachbearbeiter

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