Aus einer Hausmitteilung:
"Ich weise daraufhin, dass die private Nutzung der dienstlichen Telekommunikationsanlage
-zur Teilnahme an Gewinnspielen jeglicher Art
-mit Hotlines jeglicher Art
-zum Zwecke der Teilnahme an Kettenbriefen
-zur Warenbestellung bei Versandhäusern
untersagt ist."
Reaktion meiner ++einheimischen++ Kollegin: Wann soll man denn sonst was bestellen, wenn man den ganzen Tag auf Arbeit ist?"
|MAHLZEIT|
2 Kommentare:
Die +++einheimische+++ Kollegin hat doch sicherlich ein Handy, oder? Vielleicht auf die Möglichkeiten der modernen Mediengesellschaft hinweisen oder vielleicht ein entsprechendes Seminar? Ach die Liste der Fortbildungen ist doch sicherlich unerschöpflich...
Ich werde diese Hinweise zur Vervollständigung der Hausmitteilung gerne an das Personalbüro weiterleiten...
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