11 April 2006

Sexuelle Belästigung

Aus einer Hausmitteilung:

"Das Gesetz zum Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz (Beschäftigtenschutzgesetz) ist veröffentlicht. Es liegt in der Bibliothek aus und kann dort während der Dienststunden eingesehen werden."

>>Was aber schützt den Bemten nach Dienstschluss vor sexuellen Übergriffen? Ich bin beunruhigt...<<

|MAHLZEIT|

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

na! Ein richtiger Beamter ist immer im Dienst, er macht höchstens 'ne Pause um die Arbeitskraft für den Staat zu schützen! Ergo, Gesetz gilt immer!

Amtmann hat gesagt…

Das wiederum beruhigt...