16 April 2006

16 Uhr

Man beachte die Uhrzeit, an dem dieser Artikel vermerkt wurde! Beamte können grundsätzlich auch nach 16 Uhr aktiv werden...

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Geschätzter Kollege!

Heute ist Feiertag... ;)

Amtmann hat gesagt…

Wie wir durch das Gesetz zum Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz gelernt haben, ist ein Beamter immer im Dienst! Oder bin ich übermotiviert?

Anonym hat gesagt…

Das mit "immer im Dienst" stimmt natürlich schon - aber nicht immer wirklich in der jeweiligen Behörde. Gerade bei Ihnen...

Wobei ich anmerken muss, dass es bei uns noch nicht einmal Internet gibt. Also an sich schon, aber erst ab deutlich höheren Ebenen, zu denen ich nicht zähle.

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