10 Mai 2007

Endsieg

Die Beihilfevorschriften müssen erneut korrigiert werden, nach dem ein Beamter vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz den Endsieg errungen hat!

Das Urteil lautet:

"Ein Beamter hat beim Kauf von Viagra Anspruch auf staatliche Beihilfe, wenn das Mittel ihm wegen einer krankheitsbedingten Erektionsstörung verschrieben wurde."


|MAHLZEIT| und Frau Müller bitte zum Diktat...

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

ich hab die schlagzeile heute morgen auf einer einschlägigen tageszeitung gesehen und jetzt wird mir einiges klar ...