09 März 2007

Buschzulage

Nach einer Meldung im Spiegel haben Beamte kein Anrecht auf Zahlung einer Großstadtzulage. Das Bundesverfassungsgericht wies darauf hin, die in Metropolen (hier: München) höheren Preise spiegelten auch die dort höhere Lebensqualität.

Diese Begründung lässt den im Osteinsatz befindlichen Westbeamten aufhorchen! Die Herren und Damen vom BVerfG wurden bereits zu einem Ortstermin eingeladen, um das Thema
Lebensqualität mit den ++Einheimischen++ kontrovers zu diskutieren.

Sofern die Karlsruher Richter Ihr Urteil in diesem Punkt revidieren, sollte der Gesetzgeber umgehend wieder über eine Einführung der Buschzulage für Westbeamte nachdenken, da die erschwerten Arbeitsbedingungen dann höchstrichterlich bestätigt worden sind!

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4 Kommentare:

Gwendoline K. hat gesagt…

Erschwerte Arbeitsbedingungen? Wo bitte sind denn die Arbeitsbedingungen erschwert? Gut, ihr müsst eine neue Fremdsprache lernen, ihr könnt auch nicht auf kulinarische Genussmittel wie Bananen, Apfelsinen oder Nietenhosen zurückgreifen. Aber hier im Osten haben wir immernoch die schönsten Ampelmännchen!!! Basta!

Anonym hat gesagt…

Über die Schönheit der Ampelmännchen lässt sich streiten, aber ihr wisst, wie man Kohle damit macht ....

Anonym hat gesagt…

Wer den Damen und Herren vom BVerfG Unabhängigkeit nachsagt, der sollte in ein Traumland reisen.

Gwendoline K. hat gesagt…

Traumland? Nun, die westlich geborenen jedoch östlich Tätigen Beamten dürften dies erreicht haben! *muahaha*
Sogar die NASA übt in Mecklenburg-Vorpommern, um die örtlichen Gegebenheiten auf dem Mond kennenzulernen! *fg*