01 September 2006

Amtssprache

Aus einer Stellenausschreibung eines Beamtenkollegen:

"Für die erfolgreiche Bewältigung der Aufgabe werden soziales Verständnis, Verantwortungsgefühl, Engagement und eine Kundenorientierung erwartet. Vorausgesetzt wird eine positive Grundeinstellung zum Konzept des persönlichen Ansprechpartners und die Fähigkeit und Bereitschaft, kreative und konsensfähige Formen der sozialen Aktivierung für die Kundinnen und Kunden zu finden und durchzusetzen. Praktische Kenntnisse und Erfahrungen in der problemlösenden Gesprächsführung und Konfliktbewältigung sollten vorhanden sein."

Ich würde den so niedlich mit Kunden bezeichneten Antragssteller mit den Worten begrüßen: "Die Amtssprache ist deutsch und Ihr Antrag ist verfristet eingegangen. Was kann ich sonst noch für Sie tun?"
Problemlösende Konfliktbewältigung war schon immer meine Stärke. Vielleicht sollte ich mich auf den Job bewerben...

|MAHLZEIT|

7 Kommentare:

docmisburg hat gesagt…

"Kreative und konsensfähige Formen der sozialen Aktivierung" klingt dann zunächst mal nach "sich übelst beleidigen lassen", um den Kunden (im Sozialamt) dann an seine nicht vorhandene soziale Kompetenz zu erinnern.

Wenn das Schmerzensgeld hoch genug ist, macht vielleicht eine Bewerbung für diese Eier-legende- Wollmichsau-Stelle Sinn.

Amtmann hat gesagt…

Da es sich um eine Stellenausschreibung der Arbeits Agentur handelt, sind auch noch Kenntnisse der russischen Sprache für das Klientel notwendig. Hier muss ich passen. Selbst ein vom Arbeitgeber finanzierter VHS Sprachkurs wiegt das Risiko nicht auf, im Dienst erschossen zu werden!

Der dicke Mann hat gesagt…

Ich vermute der zweite Teil der Anzeige fehlt:
"Zudem sollten Sie fundierte Kenntnisse über den Gebrauch zeitgenössischer Faust- und Handfeuerwaffen sowjetischer Bauart sowie im unbewaffneten Nahkampf besitzen."

Ergänzend zur o.a. Gesprächseröffnung könnte man anfügen:"Ich lese Ihnen schon mal präventiv folgendes vor: Gegen den nun folgenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift ..."

Amtmann hat gesagt…

...ich glaube der Beamte wird das Ende der Belehrung nicht mehr erleben...

Anonym hat gesagt…

Für Extremfälle gibt es jetzt teure, 2 tägige Workshops, in denen erst ein Oberstaatsanwalt über den Unterschied von Notstand und Notwehr und was man darf und was nicht referiert und dann wird in der Praxis ausgetestet, was am meisten weh tut.

Anonym hat gesagt…

Wem weh tut? Dem Beamten oder dem Klienten? Gibt es eine behördliche GSG9 Ausbildung für den Herrn Beamtenblogger?

Amtmann hat gesagt…

Ich befürchte, dass ich das Ausbildungsziel nicht erreichen werde. Zwischen Sachverhaltsaufnahme und Prüfen der Zuständigkeit wird man in der Regel in derartigen Workshops grundsätzlich schon erschossen sein!