Die alljährliche Steuererklärung wurden den Kollegen vom Finanzamt übermittelt. Nach einem Hinweis eines befreundeten Bloggers -ein Finanzfuchs der freien Wirtschaft- wurde das neu angeschaffte Laptop anteilsmäßig als Werbungsausgabe angesetzt. Der "Finanzfuchs" empfahl weiterhin, zur Begründung dieser dienstlich veranlassten Ausgabe, auf den Beamtenblog und dessen Erstellung hinzuweisen, sowie eine Offline-Version per CD-ROM beizulegen.
Mehr denn je darf man deshalb auf den diesjähigen Steuerbescheid gespannt sein, insbesondere auf die Erläuterungstextbausteine!
|MAHLZEIT|
1 Kommentar:
Der Beamtenblog dient ja eindeutig dazu, das Außenbild des Beamten in einem positiven Licht erscheinen zu lassen.
Insofern muss der Laptop als absetzungsfähig eingestuft werden, da hier positive PR-Arbeit geleistet wird und folglich das IT-Gerät für die Beamtentätigkeit unersetzbar ist.
Kommentar veröffentlichen