Folgende Mitteilung erging an alle Bediensteten:
"Nach den geltenden Unfallverhütungsvorschriften „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ ist die Dienststelle verpflichtet, die nicht ortsfesten Betriebsmittel, wie Tischleuchten, Schreibsysteme, Kaffeemaschine pp. zu überprüfen.
Ein Mitarbeiter der XXX GmbH –Überbetrieblicher Sicherheits-, Umwelttechnischer und Arbeitsmedizinischer Dienst- wird die Überprüfung durchführen.
Ich bitte, um Ihr Verständnis.
Ihr Personalbüro"
++Da zeigen wir doch gerne Verständnis und entfernen alle nicht ortsfesten Betriebsmittel, die zur Grundausstattung des Beamten gehören!++
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