ra-kanzlei-anwaltsnameATfreenet.de
In Zeiten von automatisierten E-Mail Adressen-Sammlern mag die schreibweise noch nachvollziehbar sein. Allerdings erreichte der Schriftsatz die Behörde nicht per
Eine Antwort auf diesen Schriftsatz würde dann wohl wie folgt lauten:
Herrn RA XY
< >
Anlage: @@@
Sehr geehrter Herr XY,
die Anzeige Ihrer neuen E-Mail Adresse habe ich zur Kenntnis genommen. Um künftigen Schriftverkehr ordnungsgemäß zu führen, bitte ich um Verwendung der in der Anlage beigefügten Sonderzeichen.
Mit freundlichen Grüßen
*lol* *rofl*
Ihr Sachbearbeiter
|MAHLZEIT|
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