Aus einer Hausmitteilung:
Personen, die dem Pförtner nicht bekannt sind, sind beim Pförtner abzuholen und nach beendeter Vorsprache zum Ausgang zurückzugeleiten. Nach verantwortlicher Entscheidung des Gesprächteilnehmers im Hause kann die Begleitung zum Ausgang ausnahmsweise unterbleiben.
>>Da bin ich aber beruhigt, bevor ich noch ausgleite<<
|MAHLZEIT|
1 Kommentar:
Soviel zu zweistufigen Verwaltungsakten ... vorausgesetzt, vor dem Ausgang befindet sich eine Treppe! Frohes Neues Jahr!
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